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Was bedeutet EU-Bio?

Im Jahre 1991  – also mehr als 10 Jahre dachdem wir unseren Bergerhof auf Bio umgestellt hatten – siehe Firmengeschichte – und genau in dem Jahr in dem unser Geschäft Pro Natura gegründet wurde, gab es die erste EU-Verordnung um die Bezeichnung „Bio“ zu reglementieren. Bis dahin gab es nur die einzelnen Anbauverbände, die ien eigenes geschützes Logo hatten – jedoch der Begriff „Bio“ war nicht geschützt. Ab diesem zeitpunkt durfte bzw. seitdem darf dann nur mehr das als „BIO“ bezeichnet werden, das diesen EU-Richtlinien entspricht.

Diese erste Verordnung Nr. 2092/91 hat dann 2007 eine Erneuerung(N. 834/2007)  erhalten und wird demnächst auch wieder eine neue Fassung bekommen. Die Entwicklung im Bio-Sektor hat auch Auswirkungen auf diese Regelungen.

Die EU-Bio-Regelung ist eine EInigung auf einen gemeinsamen Nenner von 28 Staaten – das bedeutet, wie so oft in großen Gruppen, eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Diese Verordnung ist somit weniger streng, als es einzelne Bio-Verbände sind. Wenn neben dem EU-Bio-Logo noch ein anderes Bio-Logo aufscheint, dann erfüllt es zum einen die weniger strengen EU-Kriterien und zum anderen dann noch zusätzlich jene strengeren Auflagen des Bio-Verbandes wie z.B. Bioland oder Demeter.

Der Zusatz unter oder neben dem Logo, wie z.B. auf diesem Bild hier „DE-ÖKO-001“ gibt an, welche Kontrollstelle für dieses Produkte die Bio-Kontrolle durchgeführt hat. Die ersten zeichen geben das Land an, in dem Kontrolliert wurde. In diesem Fall hier war es eine Kontrollstelle in Deutschland, Die Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH.

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