In

Die EU-Ökoverordnung regelt die Kontrollen für alle Öko-Produkte. Damit jeder Verbraucher sicher sein kann, dass tatsächlich auch alles Bio ist, werden landwirtschaftliche Betriebe und Verarbeitungsbetriebe sowie deren Produkte mindestens einmal pro Jahr mit Vorankündigung von staatlich zugelassenen Organisationen überprüft.

Sowohl die Landwirte als auch die Lebensmittelhersteller müssen ihre Arbeit umfassend dokumentieren. Je nach Betriebsart erstrecken sich die Kontrollen vom Einkauf über den Anbau bis hin zur Tierhaltung und Fütterung. Bei verarbeitenden Betrieben wie z. B. Bäckereien und Metzgereien werden sowohl die Rohstoffe als auch die Herstellungsprozesse untersucht. Außerdem gibt es unangekündigte Stichprobenkontrollen. Bei Mitgliedern der ökologischen Anbauverbände gibt es doppelte Kontrollen, weil die Verbände eigene Prüfungen von Kontrollstellen durchführen lassen.

Natürlich werden auch die Bio-Produkte aus so genannten Drittländern, d. h., Produkte, die nicht aus Deutschland und der EU stammen, regelmäßig kontrolliert. Das EU-Kontrollverfahren schreibt jährliche Kontrollen nicht nur für Erzeuger, sondern auch für Importeure und Verarbeiter vor.

Dieses Kontrollsystem wird nicht nur durch freiwillige Selbstkontrollen der Hersteller und der Großhändler ergänzt. Auch Pro Natura wird als Bio-Fachgeschäft immer wieder von der Kontrollstelle ABCERT kontrolliert.

Woran lassen sich Bio-Produkte erkennen?

Da, wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin. Nur wenn die Vorgaben der EU-Ökoverordnung erfüllt werden, darf ein Lebensmittel die Kennzeichnung „Bio“ oder „Öko“ tragen. Hierfür müssen mindestens 95 % der Zutaten eines Produkts aus ökologischer Herstellung stammen. Bei Produkten aus der EU muss die Codenummer der Öko-Kontrollstelle, bei der der Hersteller des betreffenden Produkts gemeldet ist und von der dieser regelmäßig überprüft wird, angegeben werden. Entweder finden Sie den Namen der zuständigen Kontrollstelle und/oder deren Codenummer. Für Bio-Produkte, die in Deutschland kontrolliert werden, ist die Kennzeichnung DE-0XX-Öko-Kontrollstelle vorgeschrieben, wobei X für eine Ziffer steht. Für europäische Erzeugnisse, die der EU-Ökoverordnung entsprechen, kann das europaweite Bio-Siegel verwendet werden, muss aber nicht. D. h., Sie finden sowohl Bio-Produkte mit als auch ohne Bio-Siegel.

Außerdem stehen die Warenzeichen der deutschen Verbände des ökologischen Landbaus für Bio-Produkte, die nach den Richtlinien der Anbauverbände erzeugt und verarbeitet wurden. Diese Richtlinien sind meist strenger und übertreffen die Standards der EU-Ökoverordnung in vielen Punkten. So müssen die Mitglieder dieser Öko-Anbauverbände z. B. zu 100 % ökologischen Landbau betreiben und nicht nur Teile ihres Betriebes ökologisch führen.

letzte Beiträge

Start typing and press Enter to search