Ja, denn Produkte aus dem europäischen Ausland müssen ebenso wie deutsche Produkte den Anforderungen der EU-Ökoverordnung entsprechen und unterliegen auch dem Kontrollsystem dieser Verordnung. Für Importwaren aus Nicht-EU-Staaten gelten gleichwertige Standards. Bei Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern muss das betreffende Land entweder eine eigene von der EU anerkannte gesetzliche Regelung für den Öko-Landbau haben. Oder die betreffenden Produkte müssen nach gleichwertigen Standards hergestellt werden, auf deren Basis eine Importermächtigung für die betreffenden Produkte beantragt werden kann. Dies wird ebenfalls von unabhängigen Kontrollstellen überprüft.
Sind Bio-Obst und -Gemüse frei von Schadstoffen?
Das Risiko, dass Bio-Obst und -Gemüse mit Pestiziden belastet sind, ist äußert gering. Das belegen z. B. die Ergebnisse des Monitoring-Systems für Obst und Gemüse im Naturkosthandel, das der Bundesverbands Naturkost Naturwaren von Juli 2003 bis Mai 2005 durchführte. Nur 1,4 % der Proben lagen über den zugelassenen Höchstmengen. Diese Verunreinigungen waren in erster Linie auf Einflüsse aus der Umwelt zurückzuführen.
Denn gegen die allgemeine Schadstoffbelastung der Luft, des Wassers und der Böden ist auch in der Bio-Landwirtschaft kein Kraut gewachsen, der Öko-Landbau findet in keinem Vakuum statt. Das heißt, auch in Bio-Obst und -Gemüse können Schadstoffspuren aus der Umwelt enthalten sein. Für den Bio-Landwirt bedeutet das z. B., dass Spuren von Pflanzenschutzmitteln, die ein konventioneller Bauer aus seiner Nachbarschaft gespritzt hat, auf den Randbereich seines Feldes abdriften können
Deshalb sind die Kontrollen bei Bio-Obst und -Gemüse besonders streng.